Teilplan Windenergie für den Landkreis Göttingen

Teilplan Windenergie für den Landkreis Göttingen
Auslegung mit Beteiligung – Entwurf 2025

Mit Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 2 vom 12.01.2017, S. 7-12 ist mit dem Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Landkreis Göttingen auch die Festlegung von Vorranggebieten Windenergienutzung eingeleitet worden.

Aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die Energiewende und des damit einhergehenden beschleunigten Ausbaus der Windenergie an Land hat der Kreistag in seiner Sitzung am 17.05.2023 beschlossen, das Thema Windenergie aus dem RROP-Entwurf abzukoppeln und in einem eigenen Verfahren weiterzuführen. Bereits durchlaufene Verfahrensschritte im RROP-Verfahren (allg. Planungsabsichten/Scoping Termin) müssen im abgekoppelten Verfahren für den Teilplan nicht wiederholt werden.

Nach Fertigstellung des 1. Entwurfs 2024 des sachlichen Teilplans Windenergie hat der Kreistag des Landkreises Göttingen in seiner Sitzung am 29.05.2024 beschlossen, eine Beteiligung zu diesem Entwurf einzuleiten. Im Zuge dieses Verfahrens bestand für die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen die Möglichkeit, im Zeitraum vom 07.06.2024 bis einschließlich 22.07.2024 zum Entwurf des sachlichen Teilplans Windenergie Stellung zu nehmen.

Die eingegangenen Stellungnahmen führten zu einer Überarbeitung des Planentwurfs 2024. Nach erfolgter Überarbeitung hat der Kreistag des Landkreises Göttingen in seiner Sitzung vom 24.09.2025 den 2. Entwurf 2025 sowie die Durchführung einer Beteiligung gem. § 9 Abs. 2 ROG beschlossen.

Der Landkreis Göttingen als planaufstellende Stelle gibt daher der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen die Gelegenheit zur Stellungnahme zum 2. Entwurf 2025 des sachlichen Teilplans Windenergie, bestehend aus den folgenden Unterlagen:

1. Entwurf der Satzung, bestehend aus
       a. Satzungstext
       b. Beschreibende Darstellung
       c. Zeichnerische Darstellung (im Maßstab 1:50.000)
2. Begründung mit Anlage (Gebietsblätter) und Beikarten
3. Umweltbericht (Strategische Umweltprüfung) mit Anlage (FFH-Prüfungen)
4. Abwägungssynopse der Stellungnahmen zum 1. Entwurf 2024 des sachlichen Teilplans Windenergie

Der sachlichen Teilplan Windenergie des Landkreises Göttingen bezieht sich auf das gesamte Kreisgebiet des Landkreises Göttingen mit Ausnahme des Gebietes der Stadt Göttingen. Innerhalb der Planunterlagen sind zudem alle Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf 2024 farblich durch Blaudruck kenntlich gemacht.

Die aufgeführten Unterlagen sind im Zeitraum vom 12.12.2025 bis einschließlich 26.01.2026 im Internet unter folgender Internetadresse veröffentlicht:
https://www.landkreisgoettingen.de/Themen-Leistungen/Bauen-Infrastruktur/Regionalplanung/Teilplan-Windenergie/Dokumente-und-Karten/

Innerhalb des benannten Zeitraums können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen dabei elektronisch übermittelt werden. Mit Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die elektronische Übermittlung der Stellungnahmen kann innerhalb des benannten Zeitraums insbesondere über diese Online-Beteiligungsplattform erfolgen.

Nähere Informationen zur Nutzung der Plattform für die Online-Beteiligung finden Sie in der Funktionsbeschreibung und im Erklärvideo.

Die öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Göttingen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen ist zu beachten.

Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kontakt: regionalplanung@landkreisgoettingen.de