Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) des Landkreises Northeim

Erneute Auslegung mit eingeschränkter Beteiligung – 3. Entwurf

Mit Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten im Amtsblatt für den Landkreis Northeim Nr. 25 vom 20.06.2016, S. 216 – 222, ist das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) für den Landkreis Northeim eingeleitet worden.

Zum ersten Entwurf des RROP wurde mit Beschluss des Kreistags vom 15. September 2023 ein Beteiligungsverfahren gem. § 9 Abs. 2 ROG vom 02.10.2023 bis 13.11.2023 durchgeführt.

Aufgrund der Ergebnisse dieses Verfahrens wurde der Entwurf des RROP überarbeitet und nach Kreistagsbeschluss vom 07.03.2025 gem. § 9 Abs. 3 ROG ein zweites Beteiligungsverfahren vom 21.03.2025 bis 23.05.2025 durchgeführt.

Die Unterlagen zum ersten und zweiten Entwurf der RROP-Neuaufstellung können auf der Internetseite des Landkreises Northeim über den unten angegebenen Link abgerufen werden.

Zwingende fachrechtliche Vorgaben sowie im zweiten Beteiligungsverfahren eingegangene Hinweise und darauffolgende Abstimmungen führten zu Änderungen im RROP-Entwurf. In Bezug auf diese Überarbeitung wird ein erneutes Beteiligungsverfahren durchgeführt. In diesem Verfahren ist auch der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geänderten Teilen des Planentwurfs zu geben.

Wesentliche Änderungen der textlichen und zeichnerischen Festlegungen wurden in folgenden Abschnitten vorgenommen:

3.1.2 Natur und Landschaft, Biotopverbund
3.1.3 Natura 2000
3.1.4 Kulturelles Sachgut, Kulturlandschaften
3.2.1 Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei
3.2.2 Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung
3.2.3 Landschaftsgebundene Erholung und Tourismus
3.2.4 Wassermanagement, Wasserversorgung und Hochwasserschutz
4.1.3 Straßenverkehr
4.2.1 Erneuerbare Energieerzeugung
4.2.2 Energieinfrastruktur

Die Änderungen von textlichen oder zeichnerischen Festlegungen können sich auf eine inhaltlich geänderte Formulierung bzw. Darstellung beziehen, auf eine Streichung, Ergänzung oder Überarbeitung. Des Weiteren erfolgte eine Umsetzung bzw. redaktionelle Überarbeitung in der Begründung, den Beikarten, dem Umweltbericht nebst Anlage sowie den Steckbriefen Rohstoffgewinnung und den Gebietsblättern Windenergie.

Die folgenden Unterlagen
1. Entwurf der Satzung bestehend aus
    a. Satzungstext
    b. Beschreibender Darstellung
    c. Zeichnerischer Darstellung (im Maßstab 1:50.000)
2. Begründung mit Anlagen und Beikarten
3. Umweltbericht mit Anlage
4. Erläuterungskarten und
5. Abwägungssynopse zum zweiten Beteiligungsverfahren

können in der Zeit vom 06.01.2026 bis 06.02.2026 auf folgender Internetseite eingesehen und heruntergeladen werden:

https://beteiligung-regionalplan.de/northeim3
Alternativ auf der Homepage des Landkreises Northeim unter:

https://www.landkreis-northeim.de/bauen-und-umwelt/rrop-neuaufstellung/

und auch beim
Landkreis Northeim
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Anbau Kreishaus, Zimmer 161

während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr, Dienstag und Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr) oder mit Terminvereinbarung (Kontakt per E-Mail unter
BeteiligungRROP@landkreis-northeim.de sowie telefonisch unter 05551/ 708-398) eingesehen werden.

Die Änderungen sind kenntlich gemacht. Die Änderungen der zeichnerischen Festlegungen können den Erläuterungskarten entnommen werden. Ausschließlich zu diesen geänderten Teilen wird gem. § 9 Abs. 3 ROG erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Bis zum 06.02.2026 kann insoweit zu den ausgelegten Unterlagen Stellung genommen werden. Die Stellungnahmen sollen möglichst in elektronischer Form abgegeben werden und sind dann zu richten an:

BeteiligungRROP@landkreis-northeim.de

E-Mail-Anhänge sind als .pdf, .docx, .xlsx, .pptx .jpg, .png, .tiff, .gif, .svg oder .txt zu übermitteln.

Stellungnahmen können jedoch auch schriftlich übermittelt oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden beim

Landkreis Northeim
Fachbereich 44 Regionalplanung und Umweltschutz
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim


Bitte beachten Sie, dass auf eine gesonderte Bestätigung eingegangener Stellungnahmen verzichtet wird.

Mit Ablauf der oben angegebenen Stellungnahmefrist sind alle Stellungnahmen zu den geänderten Teilen der Unterlagen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG).

Im Falle einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten zum Zwecke des laufenden Regionalplanungsverfahrens (einschließlich der Ermittlung und Abwägung betroffener Belange und Dokumentation des ordnungsgemäßen Verfahrens) gespeichert und verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter https://www.landkreis-northeim.de/portal/seiten/datenschutzerklaerung-900000001-23900.html veröffentlicht. Fragen können auch an die verantwortliche Person für den Datenschutz des Landkreises Northeim

Kommunale Dienste Göttingen (kAöR)
Behördliche*r Datenschutzbeauftragte*r
Paulinerstraße 14
37073 Göttingen
Telefon: +49 551 384-4125
E-Mail: datenschutz@kdgoe.de

gerichtet werden.


Northeim, 15.12.2025



Astrid Klinkert-Kittel
Die Landrätin